Am 23.1. 2010 schlossen die Katholische Pfarrgemeinde St. Peter und Paul und die Kirchengemeinde Landshut-Erlöserkirche einen Partnerschaftsvertrag:

 

Partnerschaftsvertrag

zwischen der katholischen Pfarrgemeinde St. Peter und Paul

und der evangelischen Kirchengemeinde Erlöserkirche

(beide in Landshut)

 

Wir, die beiden christlichen Gemeinden im Niedermayerviertel, Pfarrgemeinde St. Peter und Paul und Kirchengemeinde Erlöserkirche, wollen der seit Jahren praktizierten Ökumene, wie sie zwischen uns gewachsen ist, durch einen Partnerschaftsvertrag unserer Gemeinden Ausdruck verleihen.

Ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit unserer beiden Gemeinden verpflichten wir uns zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben.

Dieser Partnerschaftsvertrag soll aufzeigen, was uns an ökumenischen Aktivitäten bereits verbindet, und er soll den Rahmen bieten für die Entwicklung in die Zukunft im gemeinsamen gottesdienstlichen, caritativen, seelsorgerlichen und öffentlichen Handeln einschließlich gemeinsamer Gremien hierfür.

1.        Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Wir wollen mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein.

2.        Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu fördern.

3.        Wir wollen als katholische und evangelische Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen hören und verkündigen. Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind alle Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge. Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermittelt, wie auch durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt. Dabei sehen wir dankbar auf bisher mögliches und bewährtes Zusammenwirken. Exemplarisch seien genannt: Ökumenischer Frauenkreis, Ökumenische Kinderbibelwoche, Ökumenische Wanderung, Ökumenische Exerzitien, Vorträge der Pfarrer in den jeweils anderen Gemeinden, Austausch und Veröffentlichung der Pfarrbriefe und Termine, Kooperations-Projekt „Betreutes Wohnen im Niedermayerviertel“, Arbeitsgruppe Ökumene in beiden Pfarrgemeinden, Ökumenische Schulgottesdienste, Weltgebetstag der Frauen, Bittgang für die Schöpfung, gegenseitige Einladung zu den Pfarrfesten und sonstigen Festen, musikalische Gestaltung der Gottesdienste von der jeweils anderen Gemeinde anlässlich der „Weltgebetswoche für die Einheit der Christen“.

4.        Zur Begleitung und Vertiefung der Ökumenischen Entwicklung in unseren Gemeinden besteht ein gemeinsamer Ausschuss aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderats von St. Peter und Paul sowie des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde Erlöserkirche. Dieser Ausschuss trifft sich in unregelmäßigen Abständen um ökumenische Themen zu diskutieren.

         Zur gemeinsamen Trägerschaft caritativer und diakonischer Aufgaben haben wir die Arbeitsgemeinschaft „Leben im
      Niedermayerviertel. Christliche Dienste und Angebote“ geschaffen.

         Darüber hinaus treffen sich die beiden Pfarrer zu regelmäßigem Austausch.

5.        Unsere in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist für uns von grundlegender Bedeutung. Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen Band der Einheit in Jesus Christus, getragen von der Bitte Jesu, "dass alle eins seien" (Joh 17,21) und auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift verpflichten wir uns, die ökumenische Gemeinschaft gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. Über kontroverse theologische Fragen zwischen unseren Kirchen suchen wir das Gespräch miteinander und diskutieren diese Fragen im Licht des Evangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen. Orientierungstexte für unseren Dialog sind uns dabei etwa das Ökumenismusdekret des Zweiten Vatikanischen Konzils, die gemeinsame Erklärung  zur Rechtfertigungslehre (1999) sowie die Enzyklika "Ut unum sint" (1993).

6.        Der Partnerschaftsvertrag gilt zunächst für fünf Jahre. Er kann verlängert werden.

Zur Wirksamkeit des Partnerschaftsvertrags bedarf es der Zustimmungsbeschlüsse des Pfarrgemeinderats von St. Peter und Paul sowie des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde Erlöserkirche. (Zustimmungsbeschluss des Pfarrgemeinderats von St. Peter und Paul am 17. November 2009, Zustimmungsbeschluss des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde Erlöserkirche am 17. Dezember 2009).

         Dieser Vertrag steht unter den Bedingungen der jeweiligen kirchlichen Rechtsordnung.

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Mit diesem Partnerschaftsvertrag geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln.

 Landshut, den 23. Januar 2010

 Katholische Pfarrgemeinde                                    Evangelische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul Landshut                                    Erlöserkirche Landshut

 

Heinz-Joachim Quasbarth                                        Dr. Matthias Flothow
Pfarrer                                                                          Pfarrer

 

Martin Straßer                                                            Peter Kraus
Vorsitzender des Pfarrgemeinderats                     Vertrauensmann des Kirchenvorstands

Nach der Vertragsunterzeichnung im Gemeindehaus der Erlöserkirche am 23.1.2010.

Von links: Pfarrgemeinderatsvorsitzender Martin Straßer, Pfarrer Heinz-Joachim Quasbarth, Pfarrer Dr. Matthias Flothow, Ökumeneausschuss-Vorsitzender Dr. Friedrich Arnold